618.348 (20S) Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS)
Überblick
- Lehrende/r
- LV-Titel englisch Practicum in Law
- LV-Art Praktikum (prüfungsimmanente LV )
- Semesterstunde/n 0.0
- ECTS-Anrechnungspunkte 8.0
- Anmeldungen 1
- Organisationseinheit
- Unterrichtssprache Deutsch
- LV-Beginn 01.03.2020
- eLearning zum Moodle-Kurs
Zeit und Ort
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LV-Beschreibung
Curriculare Anmeldevoraussetzungen
§ 15 Bestimmungen über die Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis
(1) An Stelle des Gebundenen Wahlfachbündels IV kann eine facheinschlägige Praxis aus Rechtswissenschaften zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten absolviert werden.
(2) Eine Praxiswoche im Umfang von zumindest 25 Arbeitsstunden entspricht dabei 1 ECTS-AP. Der Praxis sind bis zu 8 ECTS-AP zugeordnet, wobei zumindest 4 ECTS-AP zu absolvieren sind.
(3) Die Facheinschlägigkeit der Praxis ist vorab durch einen Fachvertreter zu bescheinigen.
Link auf weitere Informationen
https://www.aau.at/rechtswissenschaften/praxis-im-studium/Prüfungsinformationen
Im Fall von online durchgeführten Prüfungen sind die Standards zu beachten, die die technischen Geräte der Studierenden erfüllen müssen, um an diesen Prüfungen teilnehmen zu können.
Beurteilungsschema
mit/ohne Erfolg teilgenommen BenotungsschemaPosition im Curriculum
- Bachelorstudium Wirtschaft und Recht
(SKZ: 519, Version: 18W.1)
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Fach: Kompetenzerweiterung Rechtswissenschaften/Facheinschlägige Praxis
(Wahlfach)
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15.3. Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) (
0.0h PR / 8.0 ECTS)
- 618.348 Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) (0.0h PR / 8.0 ECTS) Absolvierung im 5., 6. Semester empfohlen
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15.3. Facheinschlägige Praxis (bis zu 8 ECTS) (
0.0h PR / 8.0 ECTS)
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Fach: Kompetenzerweiterung Rechtswissenschaften/Facheinschlägige Praxis
(Wahlfach)
Gleichwertige Lehrveranstaltungen im Sinne der Prüfungsantrittszählung
Es liegt keine gleichwertige Lehrveranstaltung im Sinne der Prüfungsantrittszählung vor.