530.006 (20W) Introduction to Slavic Studies
1.Prüfungstermin ( 09.03.2021 )
- Anmeldemodus Anmeldemöglichkeit für alle Studierende der Universität
- max. Teilnehmer 17
- Anmeldungen 4
- Anmeldefrist 27.01.2021 00:00 - 06.03.2021 00:00
- Abmeldeende 09.03.2021 00:00
- Prüfungsmodus online Prüfung
- Unterlagen ohne Unterlagen
-
Datum
Tuesday - 09. March 2021 -
16:30 bis 18:30 -
RemoteOnlineProctoredExam (tatsächliche Prüfungszeit 110 min)
2.Prüfungstermin ( 13.04.2021 )
- Anmeldemodus Anmeldemöglichkeit für alle Studierende der Universität
- max. Teilnehmer 17
- Anmeldungen 5
- Anmeldefrist 23.03.2021 08:00 - 10.04.2021 22:00
- Abmeldeende 13.04.2021 08:00
- Prüfungsmodus online Prüfung
- Unterlagen ohne Unterlagen
-
Datum
Tuesday - 13. April 2021 -
16:30 bis 18:30 -
RemoteOnlineProctoredExam (tatsächliche Prüfungszeit 110 min)
3.Prüfungstermin ( 11.06.2021 )
- Anmeldemodus Anmeldemöglichkeit für alle Studierende der Universität
- max. Teilnehmer 13
- Anmeldungen 0
- Anmeldefrist 18.05.2021 00:00 - 09.06.2021 00:00
- Abmeldeende 11.06.2021 16:00
- Prüfungsmodus schriftlich
- Unterlagen ohne Unterlagen
-
Datum
Friday - 11. June 2021 -
16:30 bis 18:30 -
HS B
Modified examination information (exceptional COVID-19 provisions)
Prüfung wird mit COVID-19 Ausnahmeregelungen abhalten
Gesundheitsschutz- und Hygienevorschriften: Es gilt weiterhin die Zwei-Meter-Abstandsregel, das durchgängige Tragen der FFP2-Masken und der Nachweis eines gültigen Tests durch Studierende, Lehrende und mit der Aufsicht betraute Personen. Als gültiger Test gilt aktuell (Verordnung dazu folgt):
- Antigen-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 48 Std. vor dem jeweiligen Termin;
- PCR-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 72 Std. vor dem jeweiligen Termin.
- Labortest auf neutralisierende Antikörper gegen COVID-19: gültig drei Monate ab Testzeitpunkt;
- Ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten sechs Monaten vor dem Termin;
- Genesungsnachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2 gemäß § 4 Abs 18 Epidemiegesetz 1950;
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Nachweis von zumindest einer Erstimpfung gegen COVID-19, die mindestens 22 Tage vor dem jeweiligen Termin verabreicht wurde.
Eine Liste der Teststellen in Kärnten finden Sie hier. Die Liste der gleichzuhaltenden Nachweise unter liegt allfälligen Änderungen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
4.Prüfungstermin ( 16.07.2021 )
- Anmeldemodus Selbstanmeldung aufgenommener LV-TeilnehmerInnen
- max. Teilnehmer 20
- Anmeldungen 0
- Anmeldefrist 14.06.2021 00:00 - 15.07.2021 00:00
- Abmeldeende 15.07.2021 00:00
- Prüfungsmodus schriftlich
- Unterlagen ohne Unterlagen
-
Datum
Friday - 16. July 2021 -
10:00 bis 12:00 -
N.1.44
Modified examination information (exceptional COVID-19 provisions)
Prüfung wird mit COVID-19 Ausnahmeregelungen abhalten
Gesundheitsschutz- und Hygienevorschriften: Es gilt weiterhin die Zwei-Meter-Abstandsregel, das durchgängige Tragen der FFP2-Masken und der Nachweis eines gültigen Tests durch Studierende, Lehrende und mit der Aufsicht betraute Personen. Als gültiger Test gilt aktuell (Verordnung dazu folgt):
- Antigen-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 48 Std. vor dem jeweiligen Termin;
- PCR-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 72 Std. vor dem jeweiligen Termin.
- Labortest auf neutralisierende Antikörper gegen COVID-19: gültig drei Monate ab Testzeitpunkt;
- Ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten sechs Monaten vor dem Termin;
- Genesungsnachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2 gemäß § 4 Abs 18 Epidemiegesetz 1950;
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Nachweis von zumindest einer Erstimpfung gegen COVID-19, die mindestens 22 Tage vor dem jeweiligen Termin verabreicht wurde.
Eine Liste der Teststellen in Kärnten finden Sie hier. Die Liste der gleichzuhaltenden Nachweise unter liegt allfälligen Änderungen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
5.Prüfungstermin ( 29.09.2021 )
- Anmeldemodus Anmeldemöglichkeit für alle Studierende der Universität
- Anmeldungen 1
- Anmeldefrist 17.06.2021 00:00 - 28.09.2021 00:00
- Abmeldeende 28.09.2021 00:00
- Prüfungsmodus schriftlich
- Unterlagen ohne Unterlagen
-
Datum
Wednesday - 29. September 2021 -
10:00 bis 12:00 -
N.0.15
Modified examination information (exceptional COVID-19 provisions)
Prüfung wird mit COVID-19 Ausnahmeregelungen abhalten
Gesundheitsschutz- und Hygienevorschriften: Es gilt weiterhin die Zwei-Meter-Abstandsregel, das durchgängige Tragen der FFP2-Masken und der Nachweis eines gültigen Tests durch Studierende, Lehrende und mit der Aufsicht betraute Personen. Als gültiger Test gilt aktuell (Verordnung dazu folgt):
- Antigen-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 48 Std. vor dem jeweiligen Termin;
- PCR-Test einer anerkannten Teststelle: Probenentnahme maximal 72 Std. vor dem jeweiligen Termin.
- Labortest auf neutralisierende Antikörper gegen COVID-19: gültig drei Monate ab Testzeitpunkt;
- Ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten sechs Monaten vor dem Termin;
- Genesungsnachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2 gemäß § 4 Abs 18 Epidemiegesetz 1950;
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Nachweis von zumindest einer Erstimpfung gegen COVID-19, die mindestens 22 Tage vor dem jeweiligen Termin verabreicht wurde.
Eine Liste der Teststellen in Kärnten finden Sie hier. Die Liste der gleichzuhaltenden Nachweise unter liegt allfälligen Änderungen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.