120.650 (19W) Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie)
Überblick
- Lehrende/r
- LV-Titel englisch Training for „Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie)“
- LV-Art Vorlesung-Kurs (prüfungsimmanente LV )
- Semesterstunde/n 2.0
- ECTS-Anrechnungspunkte 2.0
- Anmeldungen 14 (35 max.)
- Organisationseinheit
- Unterrichtssprache Deutsch
- LV-Beginn 05.10.2019
-
Anmerkungen
- LV Ort: Rotes Kreuz Bezirksstelle Klagenfurt, St. Veiter-Straße 34, 1. Stock
- Termine / Datum / Uhrzeit
05.10. & 06.10.2019
19.10. & 20.10.2019
02.11. & 03.11.2019
16.11. & 17.11.2019
30.11. & 01.12.2019
14.12. & 15.12.2019
11.01. & SO, 12.01.2020
25.01. & SO, 26.01.2020 (Zwischenprüfung, Einführungstag)
Zeit der LV: 08:00 – 17:00 Uhr (inkl. 1h Mittagspause)
Kontaktadresse für organisatorische Anfragen zur Ausbildung:
MMag. Thomas Pipan, org. Leiter der Schulung der Bezirksstelle Klagenfurt
Kontakt für fachliche und inhaltliche Fragen
Astrid Lexer, Schulungsbeauftragte Bezirksstelle Klagenfurt
Zeit und Ort
LV-Beschreibung
Intendierte Lernergebnisse
Die Teilnehmenden der Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin (Modul 1) erhalten im Rahmen des Theoriekurses das Basiswissen und die Kenntnisse, die als Grundlagen für die praktische Ausbildung dienen.
Nach Absolvierung des Theoriekurses und der bestandenen Zwischenprüfung ist vor Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung noch ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 160 Stunden im Krankentransport und im Rettungsdienst nachzuweisen (separate, aufbauende Lehrveranstaltung). Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung im Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Kärnten, erhält der Modulteilnehmer bzw. die Modulteilnehmerin die Tätigkeitsberechtigung des Rettungssanitäter bzw. der Rettungssanitäterin.
Lehrmethodik inkl. Einsatz von eLearning-Tools
Vorträge, Gruppenarbeiten, angeleitete praktische Übungen in Kleingruppen, Multiple-Choice-Tests
Inhalt/e
- Erweiterte Erste Hilfe
- PatientInnenbetreuung und -beurteilung nach dem ABCDE-Schema
- Grundkenntnisse aus den Fachbereichen „Anatomie und Physiologie“ und „Hygiene“
- Relevante berufsspezifische rechtliche Grundlagen für den Rettungsdienst
- Störungen der Lebensfunktionen: Bewusstsein, Atmung, Kreislauf, Lebensrettende Maßnahmen Erwachsener, Akute Verlegung der Atemwege, Schock, Starke Blutung - Druckverband/Notfallverband, Abbindung mittels Tourniquet
- Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern: Neurologische Notfälle, Pulmonale Notfälle, Kardiale Notfälle, Gefäßerkrankungen der Gliedmaßen, Akutes Abdomen, Kanülenträger etc.
- Spezielle Notfälle: Traumatologische Notfälle, Wunden, Vergiftungen, Ertrinken, Tauchunfall, Psychiatrische Erkrankungen, Schwangerschaft und Geburt; Lebensrettende Maßnahmen bei Neugeborenen, Kindern und Säuglingen; Kindernotfälle
- Gerätelehre und Sanitätstechnik: Schulung auf die im Rettungsdienst verwendeten Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz (Defibrillator Lifepak 1000, LSU – Leardal Suction Unit, Krankentrage Stollenwerk, Tragsessel UTILA, Larynxtubus LTS-D, Guedeltubus, Schaufeltrage, Vakuummatratze, Halswirbelsäulenschiene etc.)
- Mithilfe bei notärztlichen Maßnahmen/Notarztassistenz (Venenpunktion, Infusion)
- Rettungswesen: Struktur des österr. Rettungswesens, Funkverkehr, Transportrichtlinien, Risikomanagement
- Großeinsätze und Katastrophen: Sanitätsdienstlicher Großeinsatz, Betreuungseinsatz, Katastrophenmanagement, Gefahrgutunfälle
- Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen: Stressbewältigung, Stressauswirkungen, Prävention.
Literatur
Lernbehelfdes Österreichischen Roten Kreuzes „Sanitätshilfe Ausbildung“ (Mappe)
Prüfungsinformationen
Prüfungsmethode/n
Laut Sanitäter-Ausbildungsverordnung sind zwei Prüfungen während der gesamten Ausbildung zu absolvieren:
- Zwischenprüfung im Rahmen des Theoriekurses (Abschluss der Lehrveranstaltung im WS)
- Kommissionelle Abschlussprüfung (Abschluss der Ausbildung und der aufbauenden Lehrveranstaltung)
Die Zwischenprüfung umfasst einen Multiple-Choice Test, der dazu dient die theoretischen Kenntnisse zu überprüfen und zwei Praxisstationen (Medizinprodukte, Notarztassistenz), die in Form eines Prüfungsgespräches abgehandelt werden.
Nach Absolvierung der praktischen Ausbildung im Ausmaß von mindestens 160 Stunden erfolgt der Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung.
Prüfungsinhalt/e
Im Rahmen des Theoriekurses findet zu Kursabschluss die Zwischenprüfung, die drei Teilbereiche umfasst, statt:
- Multiple-Choice Test mit 30 Fragen aus den Themenbereichen Hygiene, Anatomie, Notfälle, Gerätelehre und Erste Hilfe
- Kenntnisse der Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz
- Kenntnisse der Notarztassistenz (Assistenz Venenpunktion, Infusion)
Nach Absolvierung der praktischen Ausbildung erfolgt der Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung
Beurteilungskriterien/-maßstäbe
Die Beurteilung der Teilbereiche der Zwischenprüfung erfolgt in „bestanden“ und in „nicht bestanden“. Der Multiple-Choice Test gilt als „bestanden“, wenn 70% der ausgewählten Fragen positiv beantwortet wurden. Die Teilbereiche „Medizinprodukte lt. MPG“ sowie „Notarztassistenz“ sind in Form einer mündlichen Prüfung zu absolvieren. Erst nach bestandener Zwischenprüfung kann das Praktikum im Krankentransport und im Rettungsdienst begonnen werden.
Sollten ein Teilbereich oder mehrere Bereiche der Zwischenprüfung als „nicht bestanden“ beurteilt worden sein, dürfen die entsprechenden Bereiche einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist zum ehest möglichen Termin, frühestens jedoch nach einer Woche abzunehmen. Wird auch die Wiederholungsprüfung mit „nicht bestanden“ beurteilt, scheidet der Modulteilnehmer, die Modulteilnehmerin aus der Ausbildung aus und kann erst frühestens nach einem Jahr wieder zur Ausbildung zugelassen werden.
Nach Erreichen von zumindest 160 Praktikumsstunden kann anschließend zur kommissionellen Abschlussprüfung angetreten werden. Die gesamte Ausbildung ist längstens innerhalb von 30 Monaten zu absolvieren.
Mindestanwesenheitszeit: Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Die Möglichkeit versäumte Module nachholen zu können, kann mit der Schulungsbeauftragten der Bezirksstelle Klagenfurt, Astrid Lexer, besprochen werden.
Beurteilungsschema
Note BenotungsschemaPosition im Curriculum
- Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
(SKZ: 645, Version: 17W.3)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS) Absolvierung im 2., 3., 4., 5., 6. Semester empfohlen
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Bachelorstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
(SKZ: 645, Version: 13W.2)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Masterstudium Schulpädagogik
(SKZ: 545, Version: 09W.3)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Masterstudium Erwachsenen- und Berufsbildung
(SKZ: 847, Version: 09W.3)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS) Absolvierung im 1., 2., 3., 4. Semester empfohlen
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Masterstudium Sozial- und Integrationspädagogik
(SKZ: 846, Version: 09W.3)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Bachelorstudium Slawistik
(SKZ: 650, Version: 17W.2)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 9.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS) Absolvierung im 1., 2., 3., 4., 5., 6. Semester empfohlen
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 9.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Bachelorstudium Slawistik
(SKZ: 650, Version: 05W.4)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 18.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Masterstudium Slawistik
(SKZ: 850, Version: 17W.1)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h / 12.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h / 12.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Masterstudium Slawistik
(SKZ: 850, Version: 11W.2)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Freie Wahlfächer (
0.0h XX / 12.0 ECTS)
-
Fach: Freie Wahlfächer
(Freifach)
- Besonderer Studienbereich LV für alle Studierenden
(SKZ: 000, Version: 97W)
-
Fach: Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen
(Pflichtfach)
-
Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen (
2.0h / 4.0 ECTS)
- 120.650 Ausbildung zum Rettungssanitäter, zur Rettungssanitäterin gemäß dem Sanitätergesetz (SanG) BGBI 30/12/2002 (Modul 1 Theorie) (2.0h VC / 2.0 ECTS)
-
Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen (
2.0h / 4.0 ECTS)
-
Fach: Allgemeinbildende Lehrveranstaltungen
(Pflichtfach)