Anmeldeformular: (PDF-Dokument)
Für die Anmeldung zur Praxis ist ein Formular zu verwenden. Das unterfertigte Formular wird durch die/den betreuende/n Universitätslehrer/in zu Dokumentationszwecken am Institut hinterlegt.
Bestimmungen über die Absolvierung und Beurteilung:
Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse ist die Absolvierung einer Praxis in einem in- oder ausländischen Betrieb, in der öffentlichen Verwaltung bzw. einer Non-Profit-Organisation oder außeruniversitären Forschungsinstitution vorgeschrieben. Ferner kann die Praxis auch als Forschungspraxis an einer Universität absolviert werden. Der Umfang der Praxis beträgt 300 Stunden. Weiters ist die Anfertigung eines Praxisberichts sowie eine Praxispräsentation erforderlich. Der Praxis inklusive Praxisbericht und Praxispräsentation sind 15 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet.
Die Praxis muss vor Antritt bei der betreuenden Universitätslehrerin bzw. beim
betreuenden Universitätslehrer angemeldet und von dieser bzw. diesem genehmigt
werden. Diese Genehmigung bedarf der Zustimmung der Studienprogrammleiterin
bzw. des Studienprogrammleiters. Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder
dritten Semester zu absolvieren.
Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im darauf folgenden Semester, haben die Studierenden zur erfolgreichen Absolvierung der Praxis einen Praxisbericht zu verfassen sowie eine Präsentation über die Praxis abzuhalten.
Für die Praxis ist die Beurteilung „mit/ohne Erfolg teilgenommen“ vorgesehen.
Betreuende Universitätslehrer/innen:
Manfred Borovcnik, Clemens Heuberger, Gert Kadunz, Barbara Kaltenbacher, Winfried Müller, Christine Nowak, Jürgen Pilz, Christian Pötzsche, Franz Rendl, Elena Resmerita, Gunter Spöck, Angelika Wiegele
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