(PDF-DOKUMENT) Für die Anmeldung zur Praxis ist ein Formular zu verwenden. Das unterfertigte Formular wird durch die/den betreuende/n Universitätslehrer/in zu Dokumentationszwecken am Institut hinterlegt. Bestimmungen über die Absolvierung und Beurteilung: Die Praxis muss vor Antritt bei der betreuenden Universitätslehrerin bzw. beim betreuenden Universitätslehrer angemeldet und von dieser bzw. diesem genehmigt werden. Diese Genehmigung bedarf der Zustimmung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters. Es wird empfohlen, die Praxis im zweiten oder dritten Semester zu absolvieren. Der Umfang der Praxis beträgt 300 Stunden. Im Anschluss an die Praxis, spätestens jedoch im darauf folgenden Semester, haben die Studierenden zur erfolgreichen Absolvierung der Praxis einen Praxisbericht zu verfassen sowie eine Präsentation über die Praxis abzuhalten. Für die Praxis ist die Beurteilung „mit/ohne Erfolg teilgenommen“ vorgesehen. Betreuende Universitätslehrer/innen: Clemens Heuberger, Philipp Hungerländer, Gert Kadunz, Barbara Kaltenbacher, Christian Pötzsche, Franz Rendl, Elena Resmerita, Roswitha Rissner, Gunter Spöck, Michaela Szölgyényi, Angelika Wiegele |